Aftermarket-Lexikon
Gesetzliche Pflicht zum Meisterbrief für die selbstständige Ausübung des Kfz-Handwerks in Deutschland (Anlage A der Handwerksordnung).
Das Kfz-Mechaniker-Handwerk (heute Kfz-Mechatroniker) ist in Deutschland nach Anlage A der Handwerksordnung (HwO) meisterpflichtig. Das bedeutet, dass für die Eintragung in die Handwerksrolle und die selbstständige Betriebsführung ein Meisterbrief erforderlich ist. Die Meisterpflicht dient dem Verbraucherschutz und der Qualitätssicherung. Ausnahmen bestehen unter bestimmten Bedingungen für EU-Ausländer mit vergleichbarer Qualifikation. Die Meisterausbildung umfasst neben fachlichen Inhalten auch betriebswirtschaftliche und pädagogische Module. Der ZDK setzt sich aktiv für den Erhalt der Meisterpflicht ein, die als Qualitätsmerkmal des deutschen Kfz-Handwerks gilt.